Rechtsprechung
BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückabwicklung eines Realkreditvertrages - Nichtigkeit des Darlehensvertrages wegen Verstoßes gegen § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO - Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle einer Bank - ...
- Judicialis
HWiG § 1; ; HWiG § ... 1 Abs. 1 a.F.; ; HWiG § 3 a.F.; ; HWiG § 5 Abs. 2; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 7; ; VerbrKrG § 9; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 a.F.; ; GewO § 56 Abs. 1 Nr. 6; ; BGB § 358 Abs. 3 Satz 3
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 607; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger und Erwerbermodelle; Anforderungen an die Berufungsbegründung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bankenrecht - Bauherrenmodell: Aufklärungspflicht der Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann muss eine Bank über Risiken bei Steuersparmodellen aufklären? (IBR 2003, 1015)
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 160
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99
Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über ein Vorabentscheidungsersuchen in dem Verfahren XI ZR 91/99 (Senatsbeschluß vom 29. November 1999, WM 2000, 26) ausgesetzt.An dieser Rechtsprechung, die dem Umstand Rechnung trägt, daß Darlehensverträge und Immobilienkaufverträge grundsätzlich keine verbundenen Geschäfte sind (Senatsurteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99, WM 2002, 1181, 1186 m.w.Nachw., zum Abdruck in BGHZ vorgesehen) und das Kreditverwendungsrisiko allein vom Darlehensnehmer zu tragen ist, ist festzuhalten.
Sie gebietet es, wie der Senat in seinem Urteil vom 9. April 2002 in der Sache XI ZR 91/99 (WM 2002, 1181, 1183 ff., zum Abdruck in BGHZ vorgesehen) entschieden und im einzelnen begründet hat, § 5 Abs. 2 HWiG richtlinienkonform einschränkend auszulegen.
Sollte danach - entgegen der Auffassung des Landgerichts - ein Widerrufsrecht zu bejahen sein, wird das Berufungsgericht bei der Prüfung der sich aus § 3 HWiG a.F. ergebenden Rechtsfolgen des Widerrufs zu berücksichtigen haben, daß § 9 VerbrKrG (in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auf Realkreditverträge im Sinne dieser Vorschrift nicht anwendbar ist sowie daß nach der ständigen langjährigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Realkreditvertrag und das finanzierte Grundstücksgeschäft grundsätzlich nicht als zu einer wirtschaftlichen Einheit verbundene Geschäfte anzusehen sind (vgl. Senatsurteil vom 9. April 2002 aaO S. 1185 f. m.w.Nachw.).
Die Kritik, die in diesem Punkt von einigen Autoren (Derleder ZBB 2002, 202, 208 f.; Hoffmann ZIP 2002, 1066 ff.; Fischer DB 2002, 1266, 1267; Fritz ZfIR 2002, 529 ff.; Rörig MDR 2002, 894, 895; Tonner BKR 2002, 856, 859 f.; grundsätzlich zustimmend dagegen Ulmer ZIP 2002, 1080, 1083; Lange EWiR 2002, 523, 524; Rohe BKR 2002, 575, 577) an dem Senatsurteil vom 9. April 2002 (aaO) geübt worden ist, gibt dem Senat, wie er bereits in seinem Urteil vom 10. September 2002 - XI ZR 151/99, Umdruck Seite 7 f. zum Ausdruck gebracht hat, keinen Grund, von der genannten Rechtsprechung abzuweichen.
Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditgesetz stehen insoweit vielmehr ebenso nebeneinander wie Haustürgeschäfte- und Verbraucherkreditrichtlinie (Senatsurteil vom 9. April 2002 aaO S. 1186 m.w.Nachw.).
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Das mittlerweile ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 ist abgedruckt in WM 2001, 2434.Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil vom 13. Dezember 2001 (aaO) entschieden, daß die Haustürgeschäfterichtlinie dahin auszulegen ist, daß sie auf Realkreditverträge Anwendung findet, so daß dem Verbraucher bei solchen Verträgen das Widerrufsrecht nach Art. 5 der Richtlinie eingeräumt werden muß und dieses für den Fall, daß der Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht gemäß Art. 4 der Richtlinie belehrt wurde, nicht auf ein Jahr nach Vertragsschluß befristet werden darf.
Das gilt, wie der Europäische Gerichtshof hervorgehoben hat, gerade auch für die Folgen eines Widerrufs des Realkreditvertrages für den Kaufvertrag über die Immobilie (EuGH WM 2001, 2434, 2437).
- BGH, 29.11.1999 - XI ZR 91/99
Anwendung der Haustürgeschäfte-Richtlinie und des Widerrufsrechts nach dem …
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über ein Vorabentscheidungsersuchen in dem Verfahren XI ZR 91/99 (Senatsbeschluß vom 29. November 1999, WM 2000, 26) ausgesetzt.Zwar entspricht sie der Auslegung der §§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG, 5 Abs. 2 HWiG, wie sie der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 29. November 1999 (aaO) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bei ausschließlich nationaler Betrachtung befürwortet hat.
- BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902 und vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246).Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, daß die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteil vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905).
- BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902 und vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246). - BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99
Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902 und vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246). - BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91
Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Zwar kann eine Aufklärungspflicht der Bank aufgrund eines konkreten Wissensvorsprungs in bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer bestehen, wenn der Bank die (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder bereits bestehende Konkursreife des Geschäftspartners bekannt ist (Senatsurteile vom 27. November 1990 - XI ZR 308/89, WM 1991, 85 m.w.Nachw. und vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91, WM 1992, 1310, 1311). - BGH, 10.09.2002 - XI ZR 151/99
Widerruflichkeit von Realkreditverträgen; Wirksamkeit von kreditfinanzierten …
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Die Kritik, die in diesem Punkt von einigen Autoren (Derleder ZBB 2002, 202, 208 f.; Hoffmann ZIP 2002, 1066 ff.; Fischer DB 2002, 1266, 1267; Fritz ZfIR 2002, 529 ff.; Rörig MDR 2002, 894, 895; Tonner BKR 2002, 856, 859 f.; grundsätzlich zustimmend dagegen Ulmer ZIP 2002, 1080, 1083; Lange EWiR 2002, 523, 524; Rohe BKR 2002, 575, 577) an dem Senatsurteil vom 9. April 2002 (…aaO) geübt worden ist, gibt dem Senat, wie er bereits in seinem Urteil vom 10. September 2002 - XI ZR 151/99, Umdruck Seite 7 f. zum Ausdruck gebracht hat, keinen Grund, von der genannten Rechtsprechung abzuweichen. - BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89
Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines …
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Zwar kann eine Aufklärungspflicht der Bank aufgrund eines konkreten Wissensvorsprungs in bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer bestehen, wenn der Bank die (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder bereits bestehende Konkursreife des Geschäftspartners bekannt ist (Senatsurteile vom 27. November 1990 - XI ZR 308/89, WM 1991, 85 m.w.Nachw. und vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91, WM 1992, 1310, 1311). - BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89
Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen, …
Auszug aus BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Enthält die Berufungsbegründung nicht zu allen dem Rechtsmittelführer nachteiligen Streitpunkten des angegriffenen Urteils eine § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F. genügende Begründung, ist die Berufung allerdings gleichwohl insgesamt zulässig und die Berufungsinstanz für eine unbeschränkte erneute sachliche und rechtliche Prüfung eröffnet, wenn die Rechtsmittelbegründung - im Falle ihrer Berechtigung - geeignet ist, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - VIII ZR 224/82, WM 1983, 1291; Beschluß vom 25. Januar 1990 - IX ZB 89/89, WM 1990, 1091, 1092). - BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91
Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell
- BGH, 05.10.1983 - VIII ZR 224/82
Prüfung des Grunds des Anspruchs durch das Berufungsgericht - Begründung der …
- BGH, 18.04.1988 - II ZR 251/87
Verschulden bei Vertragsabschluß - Bank - Darlehn - Aufklärungspflicht - …
- BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03
Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen
Eine solche Aufklärungspflicht setzt - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - voraus, daß die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905 und vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161). - BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03
Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit
Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, daß die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905, vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161 und vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 922). - BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01
Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu …
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902, vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246, vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161, vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1372 und vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1713).Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, daß die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905, vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161, vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 922 und vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1713).
Auch eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung der Beklagten zu den Vertriebsfirmen stellt als solche noch keine Überschreitung der Kreditgeberrolle dar; die bloße Zusammenarbeit der Bank mit dem Vertreiber bzw. dem Finanzierungsvermittler reicht grundsätzlich nicht aus, eine Aufklärungspflicht zu begründen (Senatsurteil vom 12. November 2002 - XI ZR 25/02, ZIP 2003, 160, 161).
Ein Widerrufsrecht des Klägers gemäß § 1 Abs. 1 HWiG scheidet nicht bereits wegen der Subsidiaritätsklausel in § 5 Abs. 2 HWiG aus (Senatsurteile BGHZ 150, 248, 252 ff. und vom 10. September 2002 - XI ZR 151/99, WM 2002, 2409, 2410, vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 162 sowie - XI ZR 47/01, WM 2002, 2501, 2502 und vom 21. Januar 2003 - XI ZR 125/02, WM 2003, 483).
- BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das …
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902, vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246 und vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161).Dieser hätte eine Darlegung der Gesamtsituation der Verkäuferin im Herbst des Jahres 1990 unter Berücksichtigung aller Aktiva und Passiva der GmbH vorausgesetzt (vgl. Senatsurteil vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161).
Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, daß die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905 und vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161).
- BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902, vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246 und vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161). - BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02
Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246, vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161, vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 921, vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1372, vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1713, vom 16. September 2003 - XI ZR 74/02, Umdruck S. 6 f., vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02, WM 2003, 2328, 2331 und vom 18. November 2003 - XI ZR 322/01, Umdruck S. 9 f.; s. auch BGH, Urteil vom 21. Juli 2003 - II ZR 387/02, WM 2003, 1762, 1763, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen). - BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02
Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in …
Eine solche Aufklärungspflicht setzt - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - voraus, daß die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (Senatsurteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905 und vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161). - BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02
Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902, vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246, vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161, vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1372 und vom 3. Juni 2003 - XI ZR 289/02, WM 2003, 1710, 1713). - BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02
Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines …
Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehen begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902, vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246, vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161 und vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02, WM 2003, 918, 921). - BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01
Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen …
Eine kreditgebende Bank ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur ausnahmsweise verpflichtet, etwa dann, wenn die Bank in bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18. April 1988 - II ZR 251/87, WM 1988, 895, 898; Senatsurteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, WM 1992, 133, vom 17. Dezember 1991 - XI ZR 8/91, WM 1992, 216, 217, vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 902, vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1246 und vom 12. November 2002 - XI ZR 25/00, ZIP 2003, 160, 161). - BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02
Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der …
- BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
- OLG Rostock, 19.05.2004 - 1 U 75/02
Zwangsvollstreckung aus Grundschuldbestellungsurkunde - Einwand der arglistigen …
- BGH, 15.07.2003 - XI ZR 162/00
Widerruf von Realkreditverträgen
- KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06
Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der …
- LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11
Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter …
- KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
- LG Bochum, 29.07.2003 - 1 O 795/02
Zum Erwerb kreditfinanzierter Immobilien
- OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 6 U 125/03
Streit üder die Wirksamkeit einer dinglichen und einer persönlichen …
- OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03
Darlehensrückzahlung bei wertloser Immobilienfondsbeteiligung; keine Pflicht der …
- KG, 08.11.2005 - 4 U 175/04
Finanzierter Wohnungskaufvertrag: Bestellung einer Grundschuld; Widerruf eines …
- OLG Köln, 15.12.2004 - 13 U 103/03
Haftung der Bank beim finanzierten Immobilienkauf; Risikoaufklärungspflichten und …
- OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 6 U 308/05
Keine Haftung der kreditgebenden Bank für Pflichtverletzungen des Vermittlers …
- BGH, 16.09.2003 - XI ZR 74/02
Haftung der Bank wegen Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten im Rahmen …
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 207/12
Auskunftsanspruch eines mittelbaren Kommanditisten über die Namen und Adressen …
- OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 9 U 77/03
Finanzierter Immobilienkauf: Wirksamkeit der im Rahmen eines wegen unerlaubter …
- OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 W 5/06
Verbraucherkreditvertrag: Rückabwicklungsanspruch bei fehlender Belehrung des …
- OLG Düsseldorf, 17.02.2006 - 16 U 134/04
Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Rückzahlung eines zur …
- OLG Frankfurt, 16.08.2006 - 9 U 78/04
Finanzierter Immobilienerwerb: Folgen des Widerrufs des Darlehensvertrages; …
- OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 9 U 35/05
Finanzierter Immobilienkauf: Kausalität der Haustürsituation für eine zeitlich …
- OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 9 U 125/06
Finanziertes Rechtsgeschäft: Rückforderungsansprüche aus kreditfinanziertem …
- OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 72/06
Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages aufgrund wirtschaftlicher Überforderung
- OLG Frankfurt, 22.09.2006 - 9 W 25/06
Darlehensvertrag: Widerruf nach Haustürwiderrufsgesetz; Ursächlichkeit der …
- OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 9 U 77/04
Verbraucherkreditvertrag: Schadensersatzanspruch des Verbrauchers gegen die Bank …
- OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 9 U 53/05
Auswirkungen der Entscheidung des EuGH zur Haustürwiderrufsrichtlinie
- LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
- OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 9 U 25/05
Fristablauf: Übermittlungsrisiko bei Versendung eines Schriftsatzes
- OLG Düsseldorf, 15.11.2007 - 6 U 165/06
Schadensersatzpflicht nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung wegen …
- OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 9 U 63/05
Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb: Rückabwicklung von einem kausal …
- OLG Karlsruhe, 19.11.2004 - 17 U 293/03
Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages wegen nichtiger Vollmacht: Nachträgliche …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - 6 U 94/08
Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, …
- OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 8 U 72/03
Verbraucherkredit und Haustürgeschäft: Gesamtbetragsangabe bei unechter …
- OLG Frankfurt, 11.12.2006 - 9 W 30/06
Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Fortbestehen einer durch eine …
- OLG Frankfurt, 11.08.2004 - 23 U 204/03
Haftung bei Kapitalanlage: Keine Berufung auf unerlaubte Rechtsberatung des …
- OLG Brandenburg, 08.09.2003 - 3 U 117/02
Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der persönlichen Haftung und die …
- BGH, 01.03.2011 - XI ZB 26/08
Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem …
- OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten …
- OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 9 U 46/04
Kreditfinanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Rechtsscheinhaftung des …
- OLG Frankfurt, 24.10.2006 - 9 U 79/05
Darlehen zum Erwerb einer Immobilie: Auszahlung der Valuta an einen Dritten; …
- OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01
Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten …
- OLG Frankfurt, 26.05.2004 - 9 U 58/03
Finanzierter Kauf einer Anlageimmobilie: Allgemeiner Einwendungsdurchgriff bei …
- OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 17 U 186/02
Finanzierter Wohnungskauf: Haftung der kreditgebenden Bank bei sittenwidriger …
- OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 115/05
Widerruf eines Haustürgeschäfts betreffend den Erwerb eines Anteils an einer …
- OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 9 W 20/07
Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb: Rückabwicklung und …
- OLG Koblenz, 02.11.2005 - 1 U 1293/04
- KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06
Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
Behandlung einer an sich unwirksamen Vollmacht als gültig aus …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11
Urlaubsanspruch während Erwerbsunfähigkeit - Verfall nach 15 Monaten
- BGH, 01.03.2011 - XI ZB 20/08
Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang …
- OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 16 U 113/05
Haustürgeschäfte mit geschlossenen Immobilienfonds
- OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 17 U 201/08
Schadensersatzklagen gegen Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht …
- OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 23 U 270/05
Anforderungen an die Form des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds in …
- KG, 24.08.2004 - 4 U 64/03
Verbraucherkredit: Gesamtbetragsangabe bei unechten Abschnittsfinanzierungen; …
- OLG Köln, 09.04.2003 - 13 U 138/02
Anspruch auf Darlehensrückzahlung; Verletzung einer vertraglichen …
- KG, 30.10.2007 - 17 U 10/07
- LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09
Sittenwidrige Überteuerung bei Cah-Back-Geschäften; keine …